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	<title>LifeStyleSite.De &#187; Familie</title>
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		<title>Heizkosten: Leistungsprinzip gilt, Abflussprinzip unzulässig &#8211; BGH bestätigt Anspruch auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 15:12:01 +0000</pubDate>
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(dmb) „Die Entscheidung ist richtig und gerecht. Mieter haben Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Das bedeutet, der Vermieter muss die Kosten der tatsächlich während der Abrechnungsperiode ins Haus gelieferten Energie abrechnen. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs war notwendig“, kommentierte der Direktor ...]]></description>
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<p>(dmb) „Die Entscheidung ist richtig und gerecht. Mieter haben Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Das bedeutet, der Vermieter muss die Kosten der tatsächlich während der Abrechnungsperiode ins Haus gelieferten Energie abrechnen. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs war notwendig“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 156/11). „Der Vermieter darf nicht einfach seine Abschlagszahlungen an den Energieversorger der Verbrauchsabrechnung zugrunde legen.“</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu urteilen, ob eine Heizkostenabrechnung, die der Vermieter nach dem so genannten Abflussprinzip erstellt hat, zulässig ist oder nicht. Der Vermieter hatte lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen an das Energieversorgungsunternehmen als Heizkosten in die Abrechnung eingestellt (Abflussprinzip). Nach der Heizkostenverordnung dürfen aber nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (so genanntes Leistungsprinzip). Geschieht dies nicht, ist die Abrechnung fehlerhaft.</p>
<p>Lukas Siebenkotten: „Hat der Vermieter fälschlicherweise Heizkosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet, können Mieter eine neue Heizkostenabrechnung fordern. Ich empfehle insbesondere Mietern, bei denen Gas- oder Fernwärmekosten abgerechnet werden, genau hinzuschauen und ggf. den örtlichen Mieterverein einzuschalten.“<br />
<a href="http://www.dmb.de" target="_blank">www.dmb.de</a></p>
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		<title>Mit Hightech besser durch die Kälte</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 14:16:21 +0000</pubDate>
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<p>Berlin, 2. Februar 2012 &#8211; Seit Tagen leidet  Deutschland unter der eisigen Kälte. Am Wochenende soll es ähnlich frostig bleiben. Wintersportfreunde freut das Wetter, für Autofahrer können die eisigen Bedingungen unangenehme Folgen haben. Für Wintersportler wie Autofahrer ist es ratsam, ein Mobiltelefon bei sich zu tragen. In vielen Notfallsituationen, wie sie vermehrt im Winter auftreten, hilft das Handy weiter. BITKOM gibt Tipps, wie Wintersportler, Autofahrer und Verbraucher mit moderner Technologie besser durch den Winter kommen:</p>
<p><strong>Telefonnummern von Pannendiensten und Bergwachten speichern </strong></p>
<p>Für den Fall einer Panne oder eines Unfalls sollten die Telefonnummer eines oder mehrerer Pannendienste im Handy einprogrammiert werden. Das gilt besonders für Fahrten ins Ausland. Gleiches gilt für Skifahrer und Snowboarder. Wenn sie vor der ersten Abfahrt die Telefonnummer der Bergwacht eingespeichert haben, können sie im Notfall direkt Hilfe holen und verlieren keine Zeit mit der Suche der richtigen Nummer. Aber Vorsicht: Nicht die Landesvorwahl vergessen. Für Deutschland ist das die 0049, für Österreich 0043, die Schweiz 0041. Nutzer von Prepaid-Karten sollten darauf achten, dass ihr Gerät für internationales Roaming freigeschaltet und ausreichend Guthaben vorhanden ist. </p>
<p><strong>Handy-Ortung für den Notfall</strong></p>
<p>Kommt es zu einem Unfall, bei dem der Handy-Besitzer nicht mehr reaktionsfähig ist, kann das Mobiltelefon ebenfalls Leben retten. Die Notrufleitstellen können Handys im Notfall orten. Besitzer eines Smartphones können auf ihrem Gerät eine Erste-Hilfe-App installieren. Damit lassen sich die wichtigsten Handgriffe für den Notfall erlernen. Einen Erste-Hilfe-Kurs ersetzt das Programm aber nicht!</p>
<p><strong>Handy möglichst nah am Körper tragen</strong></p>
<p>Bei klirrender Kälte vermindert sich die Akkuleistung. Die Handys kommen schneller ans Limit als bei warmen Temperaturen. Daher sollten Mobiltelefone möglichst nah am Körper getragen werden. So können die Akkus vor dem Auskühlen geschützt werden. Außerdem vermeidet man Temperaturschwankungen, die zu Kondenswasser im Gerät und damit zu Störungen oder Ausfällen führen können. Falls das Telefon doch einmal ausgekühlt ist, sollte das Gerät erst nach einer Aufwärmphase eingeschaltet werden.</p>
<p><strong>Telefon immer vor Abfahrt aufladen</strong> </p>
<p>Damit im Falle eines Falles genügend Energie fürs Telefonieren bereitsteht, sollte das Handy vor der Abfahrt aufgeladen sein. Zu kalt sollten die Geräte auch beim Aufladen nicht sein, denn der Akku speichert bei Kälte weniger Strom als bei Zimmertemperatur. Wichtig ist außerdem, dass das Handy nicht bei hohen Minustemperaturen im Auto deponiert wird. Das Display kann bei scharfem Frost beschädigt werden.</p>
<p><strong>Sinnvolles Zubehör nutzen</strong> </p>
<p>Mit speziellen Schutzhüllen können Handybesitzer ihre Mobiltelefone vor Schnee und Feuchtigkeit bewahren. Das Touchscreen eines Smartphones kann mit normalen Handschuhen nicht bedient werden. Dies ist jedoch mit speziellen Handschuhen möglich. Auch ein Headset kann sinnvoll sein. Denn damit lässt sich telefonieren, ohne das Handy aus der wärmenden Innentasche der Jacke nehmen zu müssen. Im Auto sollte möglichst standardmäßig ein Ladegerät für den Zigarettenanzünder mitgeführt werden. Autofahrern empfehlen sich Fotohandys. Mit ihnen kann bei Unfällen die Situation am Ort des Geschehens dokumentiert werden. Zudem gibt es nützliche Winter-Apps, etwa eine Gebrauchsanleitung, in der Schritt für Schritt erklärt wird, wie Schneeketten montiert werden.</p>
<p><strong>Arbeitgeber sollten Telearbeit ermöglichen</strong></p>
<p>Zuhause ist man vor Eis und Schnee am besten geschützt. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern daher – sofern betrieblich machbar – insbesondere bei gefährlichen Wetterverhältnissen und absehbarem Verkehrschaos eine Tätigkeit im Home Office ermöglichen. Nach einer Befragung des BITKOM arbeiten zehn Prozent der Berufstätigen in Deutschland ganz oder zeitweise von zu Hause aus, anstatt ins Büro zu gehen. Weitere 58 Prozent der Erwerbstätigen wünschen sich flexiblere Arbeitsbedingungen: 38 Prozent der Berufstätigen möchten gerne an einigen Tagen in der Woche zu Hause arbeiten und weitere 20 Prozent sogar täglich. Nur noch 30 Prozent der befragten Arbeitnehmer gehen dagegen am liebsten jeden Tag ins Büro.</p>
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		<title>Muss der Arbeitgeber immer eine Abfindung zahlen?</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 10:31:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
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<p>Wenn ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet wird, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen hat.  Ein solcher Anspruch kann sich aus einem Sozialplan oder einem sogenannten Nachteilsausgleich ergeben. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht, wenn der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich abweicht. </p>
<p>In der Praxis bedeutsamer sind Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf eine Abfindung besteht, wenn der Arbeitgeber bei einer Kündigung darauf hinweist, dass er diese auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt. Er muss außerdem darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat, wenn er die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. </p>
<p>Der Arbeitnehmer hat nur deshalb den Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, weil der Arbeitgeber diesen Weg gewählt hat. Diese Möglichkeit wird in der Praxis nur selten genutzt. </p>
<p>Viel häufiger ist folgender Fall. Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erhebt eine Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht hat dann über die Wirksamkeit der Kündigung zu entscheiden. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Es kommt in der Praxis relativ selten vor, dass ein Arbeitnehmer einen solchen Auflösungsantrag stellt und das Gericht die Abfindung im Urteil festlegt. </p>
<p>In der Regel läuft es so ab: Das Arbeitsgericht lässt durchblicken, dass die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers begründet sein könnte. Der Arbeitgeber steht dann vor der Frage, ob er das Risiko eines Urteils auf sich nehmen will. Damit verbunden ist das Risiko, für die Dauer des Verfahrens Gehalt zahlen zu müssen, weil er regelmäßig in Annahmezug geraten ist. </p>
<p>Dieses Risiko kann der Arbeitgeber dadurch begrenzen, dass er mit dem Arbeitnehmer einen Beendigungsvergleich schließt und sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. </p>
<p>Die Höhe der Abfindung orientiert sich am Prozessrisiko. Sie ist regional unterschiedlich. Bei vielen Arbeitsgerichten ist es üblich, pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zugrunde zu legen. </p>
<p>Ein solcher Abfindungsvergleich ist vorteilhaft für beide Seiten. Der Arbeitnehmer verliert zwar seinen Arbeitsplatz, erhält dafür aber eine Abfindung. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen, beendet aber das Arbeitsverhältnis. </p>
<p>Fazit:<br />
Der Arbeitgeber ist nur in seltenen Fällen verpflichtet, an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen, in der Praxis ist es aber die Regel.<br />
Autor: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Nagel, Recklinghausen<br />
Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.</p>
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		<title>Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 13:02:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ryanair]]></category>
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<p>30.01.2012 &#8211; Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Air Berlin muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen. Damit gaben die Richter zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) statt.</p>
<p><strong>Air Berlin: Flug kostete 74 statt 41 Euro</strong></p>
<p>Air Berlin-Kunden wurde nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Doch die Preise waren viel zu niedrig. Sie enthielten weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Auch die &#8220;Service Charge&#8221; von 10 oder 15 Euro für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. Für einen Flug von Berlin nach Frankfurt beispielsweise betrug der angegebene Preis 41 Euro; tatsächlich mussten Kunden dafür 74 Euro zahlen. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt.</p>
<p>Die Richter stellten klar: Es reicht nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft müsse immer den korrekten Endpreis angeben – einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind.</p>
<p><strong>Ryanair: Bearbeitungsgebühr für Kartenzahlung</strong></p>
<p>Ryanair hatte die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfrei waren lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte. Von der Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis einzurechnen ist.</p>
<p><strong>Zahlreiche Verfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet</strong></p>
<p>Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden. Doch viele Fluggesellschaften halten sich nicht daran und versuchen die Regelung zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.<br />
Quelle: vzbv</p>
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		<title>ÖKO-TEST Antifaltencremes  &#8211; unerfüllte Versprechen</title>
		<link>http://www.lifestylesite.de/familieundkinder/oko-test-antifaltencremes-unerfullte-versprechen</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 12:11:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Faltencremes]]></category>
		<category><![CDATA[Oeko-Test]]></category>

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<p>Von Antifaltencremes erwarten Kundinnen und Kunden, dass sie gegen Falten helfen. ÖKO-TEST wollte wissen, ob die Produkte halten, was die Verpackungen in schönsten Worten versprechen. Deshalb hat das Frankfurter Verbrauchermagazin die Cremes nicht nur auf die Inhaltsstoffe untersuchen lassen, sondern auch Wirksamkeitsbelege von den Kosmetikfirmen angefordert. Die Ergebnisse sind enttäuschend. Keiner der Hersteller konnte belegen, dass seine Creme dauerhaft gegen Falten wirkt. Kurzfristig sind zwar Veränderungen der Faltentiefe im Bereich von Mikrometern messbar, das sind 0,001 Millimeter. Der Effekt ist jedoch nicht größer als bei herkömmlichen Pflegecremes.<br />
Dazu haben es manche Cremes ganz schön in sich: So enthalten manche Produkte etwa Duftstoffe, die Allergien auslösen können, oder polyzyklische Moschus-Verbindungen, die im Verdacht stehen, wie ein Hormon zu wirken und sich im Körper anreichern können. Einige Hersteller schützen ihre Cremes vor Keimbefall mit Formaldehyd/-abspalter. Dieser Stoff kann allergisierend wirken und steht zudem unter Krebsverdacht.<br />
Das Resümee von ÖKO-TEST: Eine herkömmliche Pflegecreme tut es auch – und ist durchschnittlich erheblich günstiger.<br />
<a href="http://www.lifestylesite.de/wp-content/uploads/2012/01/cover_oekotest_feb.jpg"><img src="http://www.lifestylesite.de/wp-content/uploads/2012/01/cover_oekotest_feb.jpg" alt="" title="cover_oekotest_feb" width="200" height="283" class="alignleft size-full wp-image-9545" /></a>Das ÖKO-TEST-Magazin Februar 2012 gibt es seit dem 27. Januar 2012 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.</p>
<p>Aus dem Inhalt:</p>
<p><strong>Test: Multivitaminpräparate</strong><br />
Vitamine und Mineralstoffe in einer Tablette werden als Rundum-sorglos-Paket zum Erhalt der Gesundheit verkauft. Doch immer mehr Studien zeigen: Mit dem Nutzen solcher Produkte ist es nicht weit her, die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Und so schnitten die untersuchten Multivitamin-Präparate fast alle katastrophal ab: Viele Präparate sind viel zu hoch dosiert, nur wenige getestete Produkte halten sich an die Höchstmengenempfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung. </p>
<p><strong>Test: Grüne Tees</strong><br />
Grüntee kommt meist aus Ostasien. ÖKO-TEST wollte wissen, ob man diesen nach der Atomkatastrophe von Fukushima noch sorgenfrei trinken kann. Das Testergebnis zeigt, dass tatsächlich in einigen Produkten radioaktive Teilchen, wie sie nur bei künstlicher Kernspaltung entstehen, vorhanden sind. Diese Teilchen stammen aber wohl nicht aus Fukushima, sondern sind Reste aus früheren Atombombentests. Zum Glück liegen die Mengen in den untersuchten Produkten sehr weit unter den Grenzen, ab denen Lebensmittel beanstandet werden. Dafür ist aber die Pestizidbelastung umso heftiger: Bis zu 14 verschiedene Spritzmittel ließen sich in den Produkten nachweisen. Auch Rückstände von Mineralöl wurden in der Mehrzahl der Teeproben entdeckt.</p>
<p><strong>Test: Wachsmalstifte</strong><br />
Etliche der getesteten Produkte gehören nicht in Kinderhände. Sie enthalten zu viele polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, von denen einige als krebserregend gelten. Das Schwermetall Blei steckt in zwei Marken. Auch entdeckte das Labor problematische aromatische Amine. Manche Hersteller betreiben zudem Etikettenschwindel: Auf den Verpackungen schwirren zwar Bienen, doch Bienenwachs ist in den Stiften nur in geringen Mengen zu finden. </p>
<p><strong>Test: Laminat</strong><br />
Manches Laminat ist nicht so unempfindlich, wie das die Hersteller den Kunden glauben machen wollen. Einige Marken bekamen im Labortest auch bei vergleichsweise geringer Belastung schnell Dellen oder Kratzer an der Oberfläche. Fast alle laden sich recht schnell elektrostatisch auf, was die Luftelektrizität erhöht und sich auf das Raumklima auswirkt. </p>
<p><strong>Test: Wohngebäudeversicherung</strong><br />
Hausbesitzer braucht eine Wohngebäudeversicherung. Doch wer nicht aufpasst, zahlt jährlich hunderte Euro zu viel. Die Preisunterschiede am Markt sind gigantisch. Dazu kommt, dass manche Versicherungen nur einen mangelhaften Schutz bieten. </p>
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		<title>Gefährliches Doping: Medikamente am Steuer kein Kavaliersdelikt</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 10:46:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
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Erkältungs- und Grippemittel sind unter Umständen nicht so harmlos, wie man gemeinhin vermuten möchte. Sie haben durchaus das Zeug dazu, einen Autofahrer fahruntüchtig zu machen. So sind bei nahezu jedem vierten Verkehrsunfall nach Schätzungen von Verkehrsexperten Medikamente direkt oder indirekt ...]]></description>
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<p>Erkältungs- und Grippemittel sind unter Umständen nicht so harmlos, wie man gemeinhin vermuten möchte. Sie haben durchaus das Zeug dazu, einen Autofahrer fahruntüchtig zu machen. So sind bei nahezu jedem vierten Verkehrsunfall nach Schätzungen von Verkehrsexperten Medikamente direkt oder indirekt im Spiel.</p>
<p>Besonders bei nasskaltem Wetter haben Erkältungskrankheiten wie Schnupfen, Husten und Halsschmerzen Hochkonjunktur. Häufig kommen noch Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen und ein allgemeines Gefühl der Zerschlagenheit hinzu. Der Griff zu Sprays, Tabletten, Tropfen und Hustensäften ist da schnell getan, um die lästigen Beschwerden umgehend wieder loszuwerden. Doch nicht jedes dieser Mittel ist für Verkehrsteilnehmer unbedenklich, sondern beieinträchtigen nach Informationen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung die Fahrtüchtigkeit stärker als es viele Autofahrer selbst empfinden. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, hilft nur der Blick auf den Beipackzettel.</p>
<p><strong>Von harmlosen Nasentropfen bis problematischen Antihistaminika</strong><br />
Medikament ist nicht gleich Medikament. Während beispielsweise Nasentropen lokal an der Nasenschleimhaut wirken und die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflussen, sieht es bei Substanzen wie Antihistaminika, die häufig in rezeptfreien Grippe- und Schnupfenmittel zu finden sind, ganz anders aus. Dieser Wirkstoff sorgt bei jedem Menschen für unterschiedliche Ermüdungsintensität. Das Risiko der Fahruntüchtigkeit sei vor allem bei Therapiebeginn, in Kombination mit anderen beruhigenden Medikamenten und bei gleichzeitigem Alkoholgenuss besonders groß, wird gewarnt.</p>
<p>Starke Schmerzmittel reduzieren nicht nur die Schmerzempfindlichkeit, sondern führen auch zu einer Dämpfung im Zentralnervensystem. Diese Beruhigung führe zur Fahruntüchtigkeit, so die Experten der GTÜ. Manche Präparate bestünden auch aus einer Kombination mehrer Substanzen. Vor allem einige ältere Präparate enthielten zum Beispiel Schlafmittel, sogenannte Barbiturate, die die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigten. Die Gefahr dieser Mittel besteht darin, dass in einem Schmerzmittel kein Schlafmittel vermutet wird. So kommt der Konsument auch nicht auf die Idee, das Fahren unterlassen zu müssen. Wird neben dem Mittel noch eine kleine Menge Alkohol eingenommen, verstärkt sich die Schlafmittelwirkung unkalkulierbar. Eine Flasche Bier hätte bereits entsprechende Wirkung.</p>
<p><strong>Achtung bei Hustenblockern!</strong><br />
In mehreren Hustenblockern findet sich der Wirkstoff Dextrometorphan. Weitere Opiatpharmaka in Hustenmitteln sind Codein und Dehydrocodein. Bei Schmerzen im Muskelbereich würden häufig Arzneimittel aus der Stoffgruppe der Tranquilizer eingenommen, die ebenfalls das Zentralnervensystem dämpften und Müdigkeit und Schwindel auslösen könnten, erklärt die GTÜ den Zusammenhang. Auch hier gelte: „Das Reaktionsvermögen wird herabgesetzt und die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Kombination mit anderen dämpfenden Substanzen und mit Alkohol nochmals verstärkt.“</p>
<p>Es geht im Zweifelsfall nichts am Rat des Arztes oder Apothekers vorbei, will man seiner Erkältung anders als mit Nasensprays oder mit leichten Schmerz- und Erkältungsmitteln zu Leibe rücken. Die GTÜ-Experten warnen eindringlich: „Mit Medikamenten am Steuer ist äußerste Vorsicht geboten. Denn beim Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen zudem Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe.“ (Auto-Reporter.NET/arie)</p>
<p>Foto: GTÜ/Auto-Reporter.NET</p>
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		<title>Wimpertusche &#8211; Luxusprodukte nicht besser als preiswerte</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 09:38:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
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26.01.2012 &#8211; Eine „gute“ Wimperntusche muss kein Vermögen kosten. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach ihrem Test von 13 wasserfesten und nicht wasserfesten Volumenmascaras. Preisersparnisse bis zu 80 Prozent sind möglich – und das bei gleich „guter“ Qualität. ...]]></description>
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<p>26.01.2012 &#8211; Eine „gute“ Wimperntusche muss kein Vermögen kosten. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach ihrem Test von 13 wasserfesten und nicht wasserfesten Volumenmascaras. Preisersparnisse bis zu 80 Prozent sind möglich – und das bei gleich „guter“ Qualität.</p>
<p>Wer beispielsweise statt der zum stolzen Preis von 33 Euro angebotenen Lash Queen Mascara Waterproof von Helena Rubinstein die Artdeco Pefect Volume Mascara Waterproof kauft, spart 80 Prozent. Ähnlich sieht es bei den nicht wasserfesten Wimperntuschen aus. Über zehn Euro spart, wer statt der teuersten die preiswerteste „gute“ Tusche von Aldi Nord kauft.</p>
<p>Die Stiftung Warentest prüfte insgesamt 13 Wimperntuschen, die besondere Fülle für die Wimpern versprechen. Ausgezeichnet gelingt das keiner, aber immerhin sieben erreichten das Qualitätsurteil „Gut“. Zwei Produkte waren lediglich „ausreichend“. Die Rimmel Max BoldCurves Extreme Volume &#038; Lift Mascara hatte Probleme mit der mikrobiologischen Qualität: Die Tusche war zwar am Anfang keimfrei, aber nicht in der Lage, mit allen im Test eingebrachten Keimen fertig zu werden. Und bei der p2 LashBomb Mascara von dm funktionierte das Zusammenspiel von Bürstchen, Abstreifer und Wimperntusche nur unbefriedigend, es blieb zu viel Farbe am Bürstchen kleben.</p>
<p>Weiterer Kritikpunkt: sieben von 13 geprüften Mascaras hatten keine Originalitätssicherung. Bei diesen Tuschen ist nicht sichergestellt, dass die Käuferin auch tatsächlich die erste Benutzerin ist. Andere Kundinnen könnten die Mascara schon ausprobiert haben. Das birgt das Risiko von Bindehautentzündungen, da Bakterien an den Wimpern übertragen werden können.</p>
<p>Übrigens: Ein häufig gekaufter Wimperntusche-Klassiker wie die Long Life Mascara von Astor ist nicht schlechter als etliche Volumenmascaras – mit 30 Cent pro Milliliter aber recht preiswert im Vergleich zu den meisten Mascaras, die mit extra Volumen werben.</p>
<p>Der ausführliche Test Volumenmascara ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter <a href="http://www.test.de/wimperntusche" target="_blank">www.test.de/wimperntusche</a> veröffentlicht.</p>
<p><a href="http://www.lifestylesite.de/wp-content/uploads/2012/01/cover-test0212-gross1.jpg"><img src="http://www.lifestylesite.de/wp-content/uploads/2012/01/cover-test0212-gross1.jpg" alt="" title="cover-test0212-gross" width="200" height="267" class="alignleft size-full wp-image-9532" /></a>Thema der Woche</p>
<p>    Flugbuchung im Internet: Vorsicht beim Vergleichen</p>
<p><strong>Alle Tests im Überblick</strong></p>
<p>    Dampfgarer: Gute schon ab 46 Euro<br />
    Flugbuchung im Internet: Vorsicht beim Vergleichen<br />
    HD TV: Viele HD-Programme über Satellit<br />
    Kameras mit Superzoom: Klein und zoomstark für die Reise<br />
    Mascara: Schöne Augen machen<br />
    Navi: Neue Navis mit großem Display<br />
    Ökostromtarife: Nicht jeder Tarif ist grün<br />
    Tiefkühl-Nudelgerichte: Fertiggerichte besser als ihr Ruf<br />
    Vollwaschmittel: Pulver besser als Flüssige</p>
<p>Weitere Themen:<br />
<strong>Ernährung + Kosmetik</strong></p>
<p>    Ernährung: Vegetarier leben gesünder<br />
    Rezept des Monats: Das wahre Wiener Schnitzel<br />
    Meldungen</p>
<p><strong>Freizeit + Verkehr</strong></p>
<p>    Meldungen</p>
<p><strong>Geld + Recht</strong></p>
<p>    Altersvorsorge mit Riester: Für wen sich Riester lohnt<br />
    Steueränderungen 2012: Neues von der Steuer<br />
    Zwangsversteigerung: Immo-Schnäppchen aus der Versteigerung<br />
    Meldungen</p>
<p><strong>Haushalt + Garten</strong></p>
<p>    Meldungen</p>
<p><strong>Journal Gesundheit</strong></p>
<p>    Augenentzündungen: Beschwerden lindern<br />
    Pick-up-Stellen für Medikamente: Pillenhandel mit Pannen<br />
    Meldungen</p>
<p><strong>Multimedia</strong></p>
<p>    Meldungen</p>
<p>Die Februar-Ausgabe der Zeitschrift test erscheint am 27.01.2012</p>
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		<title>Kleinkinder brauchen keine Diät &#8211; Lebensmittelindustrie soll Ködertaktik beenden</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 12:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
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24.01.2012 &#8211; Die Lebensmittelindustrie verunsichert Eltern und Kinder und leistet falschen Ernährungsgewohnheiten Vorschub. So lautet der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Zusammenhang mit sogenannten Kleinkinder- und Kinderlebensmitteln. Bedenklich sei vor allem die Zunahme von diätischen Lebensmitteln für Kleinkinder. „Eltern ...]]></description>
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<p>24.01.2012 &#8211; Die Lebensmittelindustrie verunsichert Eltern und Kinder und leistet falschen Ernährungsgewohnheiten Vorschub. So lautet der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Zusammenhang mit sogenannten Kleinkinder- und Kinderlebensmitteln. Bedenklich sei vor allem die Zunahme von diätischen Lebensmitteln für Kleinkinder. „Eltern und Kinder werden von Anfang an entmündigt und auf Fertigprodukte geeicht“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ältere Kinder würden mit schriller Aufmachung und Geschenken geködert. „Kinderlebensmittel sind eine Konsumfalle“, meint Billen. Selbstverpflichtungen für ein verantwortungsvolles Marketing laufen bislang weitgehend ins Leere. Kinderlebensmittel stehen am 26. Januar 2012 im Fokus des verbraucherpolitischen Forums des vzbv zur Internationalen Grünen Woche.</p>
<p>Im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung fordert der vzbv eine Herausnahme von Kleinkinderlebensmitteln aus der Verordnung für diätische Lebensmittel. „Kleinkinder brauchen keine Extrawurst. Alle Lebensmittel müssen auch für Kleinkinder unschädlich sein“, sagt Billen. Zudem fordert der vzbv einen Stopp von verkaufsfördernden Maßnahmen, die die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen. Billen: „Spielzeug ist Spielzeug. Lebensmittel ist Lebensmittel.“</p>
<p><strong>Kleinkinder gehören mit an den Familientisch</strong></p>
<p>Ernährungswissenschaftler, etwa vom Forschungsinstitut für Kinderernährung, empfehlen, dass gesunde Kinder ab einem Jahr in die normale Familienkost eingebunden werden. Eine besondere Kost sei nicht erforderlich. „Allen Marketingaussagen zum Trotz sind spezielle Lebensmittel für Kleinkinder überflüssig und teuer“, sagt Billen. Dies gelte für „Kindermilch“ ebenso wie für Pudding oder besondere Frühstücksflakes. „Kinder sollen Obstgeschmack nicht durch Aromen, sondern durch echtes Obst kennenlernen“, meint Billen. Als Konsequenz sei die EU-Kommission am Zuge, Kleinkinderlebensmittel aus dem Geltungsbereich des Diätrechts herauszunehmen.</p>
<p><strong>Das Lebensmittel selbst wird zur Nebensache</strong></p>
<p>Auch Riegel, Cornflakes oder Getränke, die nicht direkt mit einer Altersangabe beworben werden, aber in ihrer Aufmachung besonders Kinder ansprechen, sind vielfach nicht empfehlenswert. „Mit der extra Portion Zucker und Fett“, wäre oftmals die treffliche Werbeaussage. Stattdessen werben Hersteller mit Aussagen wie „mit vielen Vitaminen“ oder „mit dem Besten aus der Milch“. Das Marketing scheint zu fruchten: Laut einer vom vzbv in Auftrag gegebenen, repräsentativen Umfrage gehen 40 Prozent der Verbraucher irrtümlich davon aus, dass Kinderprodukte im Zucker-, Fett- und Salzgehalt an die Bedürfnisse von Kindern angepasst sind. Eine Nährwertampel hätte auf einen Blick Gegenteiliges verdeutlicht. Da die Politik jedoch auf Druck der Lebensmittelwirtschaft auf deren Einführung verzichtet hat, müssen sich die Verbraucher mit den vorhandenen Angaben behelfen. Wer genau hinschaut bemerkt: Bei der üblichen GDA-Kennzeichnung wird auch bei Kinderlebensmitteln der tägliche Kalorienbedarf einer erwachsenden Frau zugrunde gelegt. Was dies für Kinder bedeutet, kann nur geschätzt werden.</p>
<p><strong>Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft greift nicht</strong></p>
<p>Wer also die Ampel nicht will, sollte an anderer Stelle mit gutem Beispiel vorangehen – sollte man meinen. Seit 2009 gilt die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft, wonach Kinder durch Werbeaktivitäten nicht in unangemessener Weise angelockt werden sollen. Doch der tägliche Blick in die Supermarktregale zeigt, dass die Selbstverpflichtungserklärung ins Leere läuft: Comic-Helden auf der Packung, Sammelaufkleber, Spielzeugzugaben, Gutscheine und spezielle Internetseiten für Kinder – die Lebensmittelindustrie spielt mit den Wünschen und Träumen der Kinder. Billen fordert die Wirtschaft auf, auf Zugaben wie Aufkleber und Figuren zu verzichten: „Die Branche muss sich von der Ködertaktik verabschieden und ihren Versprechungen nachkommen.“ Statt ständig auf die Verantwortung der Eltern und Lehrer zu verweisen, müsse die Industrie ihre Marketingstrategien anpassen.</p>
<p><strong>Wenn die Wirtschaft es nicht schafft, muss die Politik dran</strong></p>
<p>„Wenn die Wirtschaft es nicht schafft, muss die Bundesregierung für einen Verzicht der Werbung an Kinder sorgen. Wir brauchen einen klaren Rahmen, ein anständiges Monitoring und wirkungsvolle Sanktionen bei Fehlverhalten“, sagt Billen. Neue Ansätze im Umgang mit Kinderlebensmitteln verspricht auch die am 19.01.2012 vom Bundesverbraucherministerium vorgelegte Charta für Landwirtschaft und Verbraucher. Sie sieht unter anderem ein Forschungsvorhaben und eine Strategie im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung vor. „Darauf aufbauend benötigen wir jetzt einen strategischen Kompass, bis wann welche Maßnahmen mit welcher Priorität verbindlich umgesetzt werden“, meint Billen.<br />
Jeder fünfte Euro fließt in die Werbung für Süßigkeiten</p>
<p>Im Jahr 2010 wurden laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Nielsen insgesamt 3,24 Milliarden Euro für Lebensmittelwerbung ausgegeben. Jeder fünfte Euro davon geht in die Werbung für Süßigkeiten. Auch gemessen am Umsatz sind die Werbeausgaben für Süßwaren wesentlich höher als für andere Lebensmittel. Interessant ist auch die steigende Tendenz der letzten Jahre. Verschiedene Studien belegen einen Zusammenhang zwischen Werbung und Ernährungspräferenzen.</p>
<p><strong>Verbraucherpolitisches Forum live im Internet</strong></p>
<p>Die vzbv-Veranstaltung &#8220;Konsumfalle Kinderlebensmittel&#8221; auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin am 26. Januar 2012 wird ab 14 Uhr per <a href="http://www.blustop.de/vzbv-igw.aspx" target="_blank">Livestream</a> im Internet übertragen.</p>
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		<title>Sonntagsbraten für die Mülltonne</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 08:56:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
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<p>Berlin (ots) &#8211; Pro Person und Jahr landen in Deutschland rund 80 Kilogramm Nahrungsmittel auf dem Müll. Eine aktuelle WWF-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bei Vermeidung dieser unnötigen Verluste weltweit eine Fläche von über 2,4 Mio. Hektar &#8220;gewonnen&#8221; werden könnte. &#8220;Derzeit ist es so, als würden wir Mecklenburg-Vorpommern in einen einzigen, riesigen Acker umwandeln und die eingefahrene Ernte einfach wegwerfen&#8221;, verdeutlicht Tanja Dräger de Teran, Referentin Ernährung beim WWF Deutschland die Ergebnisse der Studie. Weitere 1,8 Millionen Hektar würden nach WWF-Berechnungen frei, wenn jeder Bundesbürger, wie von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlen, maximal 300 bis 600 Gramm Fleisch pro Woche essen würde. Das entspräche einer Fläche von der Größe Sachsens. Im Durchschnitt verzehrt jeder Deutsche jedoch fast doppelt so viel Fleisch wie von Gesundheitsexperten angeraten.</p>
<p>Insgesamt beansprucht Deutschland nach WWF-Angaben für Ernährung weltweit eine Fläche von 18,8 Mio. Hektar jährlich. Demzufolge machen der zu hohe Fleischkonsum und die Lebensmittel-Verschwendung mit zusammengerechnet über vier Millionen Hektar rund 20 Prozent des deutschen Flächenbedarfs für Nahrungsmittel aus. Vor allem in Argentinien, Brasilien und anderen Ländern Südamerikas gerieten durch das deutsche Konsumverhalten wertvolle Ökosysteme unter massiven Druck, so der WWF. &#8220;Die Generation unserer Großeltern hat auch weniger Fleisch gegessen und Nahrungsmittel nicht einfach auf den Müll geworfen. Zu diesem Bewusstsein sollten wir zurückkehren &#8211; im Sinne unserer Gesundheit und des Umweltschutzes&#8221;, fordert Dräger de Teran.</p>
<p>Obwohl Fleisch nicht einmal zu einem Fünftel zur Welternährung beitrage, sei die Viehwirtschaft bereits heute der mit Abstand größte, globale Landnutzer. Derzeit wird rund ein Drittel der gesamten Landoberfläche unseres Planeten als Weideland oder Ackerfläche zur Futtermittelproduktion, vor allem Soja, genutzt. &#8220;Würden sich die Deutschen gesünder ernähren und sorgsamer mit Lebensmittel umgehen, wären wesentlich weniger Sojaimporte nötig &#8211; umgerechnet eine Fläche von ungefähr 700.000 Hektar&#8221;, sagt Dräger de Teran. Dies entspräche in etwa dem jährlichen Zuwachs an Sojaanbauflächen in Brasilien.</p>
<p>Sich &#8220;gesund ernähren&#8221; bedeute jedoch auch, von einem Lebensmittel weniger, von anderen Lebensmitteln durchaus mehr zu konsumieren. Dieses veränderte Essverhalten wurde nach WWF-Angaben in den Szenarien mit berücksichtigt. So wird beispielsweise eine um 800.000 Hektar größere Anbaufläche für die verstärkte Nachfrage nach Getreide benötigt. Zum Vergleich: Derzeit beansprucht Deutschland dem WWF zufolge 8,42 Millionen Hektar, nur um den Fleischkonsum seiner Bewohner zu sichern. Das entspricht einer Fläche von der Größe Österreichs. </p>
<p><a href="http://fleischfrage.wwf.de/startseite/news/nachhaltig-ernaehren-wie-geht-das-dr-markus-keller-im-interview-mit-dem-wwf/">fleischfrage.wwf.de</a></p>
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		<item>
		<title>Hartnäckiger Babyspeck: Vielen Müttern gelingt es nicht, nach der Schwangerschaft wieder abzunehmen</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 08:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LifeStyleSite</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Abnehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Schwangerschaft]]></category>

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<p>Baierbrunn (ots) &#8211; Pfunde aus der Schwangerschaft können ganz schön hartnäckig sein. Wie eine Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins &#8220;BABY und Familie&#8221; herausfand, kämpft jede zweite Mutter mit einem Kind unter vier Jahren vergebens gegen ihre zugenommenen Kilos. Die Hälfte der Befragten (49,5 %) klagt dabei, ihnen sei es trotz aller Anstrengungen bisher nicht gelungen, ihr ursprüngliches Gewicht von vor der Schwangerschaft wieder zu erreichen. Besonders schwer ist es der Studie zufolge für die älteren Mütter zwischen 40 und 49 (57,4 %). Die allermeisten Mütter mit Gewichtsproblemen (87,2 %) stören diese überflüssigen Kilos sehr. Es gibt allerdings auch viele Frauen, denen die zugenommenen Pfunde während der Schwangerschaft kaum Probleme bereiteten. 46,9 Prozent sagen, sie hätten sich nicht besonders anstrengen müssen, um wieder ihr urprüngliches Gewicht zu erreichen.</p>
<p>Mehr zum Thema unter: <a href="http://www.baby-und-familie.de/Abnehmen/Nach-der-Schwangerschaft-abnehmen--so-gehts-56880.html .">BABY und Familie</a></p>
<p>Quelle: Eine Umfrage des Apothekenmagazins &#8220;BABY und Familie&#8221;, durchgeführt von Panelbiz GmbH bei 311 Müttern mit Kindern bis unter vier Jahren. </p>
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