Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten. Dabei muss der Gesetzgeber auch den besonderen Bedarf berücksichtigen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wurde.
Der Kinderschutzbund begrüßt die Entscheidung und fordert Kindergrundsicherung
Berlin (ots) – Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Herleitung der erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): “Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Berechnungsverfahren zu entwickeln. Seit langem kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund die Herleitung der Kinderregelsätze. Kinder sind mehr als kleine Erwachsene und haben besondere Bedürfnisse, die endlich berücksichtigt werden müssen.”
Heinz Hilgers begrüßt besonders, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, schnell ein gerechtes und transparentes Berechnungsverfahren zu entwickeln. “Die Kinder können nicht länger warten. Jedes verlorene Jahr in einem Kinderleben wiegt schwer”, so der DKSB-Präsident. “Studien zeigen, dass ein bedarfsgerechter Kinderregelsatz je nach Alter bei zwischen 276 und 360 Euro liegen muss”. Bislang erhalten Kinder je nach Alter 215, 251 oder 287 Euro, zwischen 60 und 80 Prozent des Erwachsenenregelsatzes.
Der Deutsche Kinderschutzbund hält eine kurzfristige Anhebung der Regelsätze für notwendig, fordert aber eine grundlegende Reform durch Einführung einer besteuerten Kindergrundsicherung. “Durch die besteuerte Kindergrundsicherung werden die Familien und Kinder gefördert, die am bedürftigsten sind. Im bisherigen Leistungssystem werden vor allem die besser verdienenden Familien unterstützt. Das muss sich ändern”, so Heinz Hilgers. Bislang bekommen Kinder, deren Familien Hartz IV beziehen, kein Kindergeld, da es auf den Regelsatz ange-rechnet wird. Familien mit sehr hohem Einkommen werden durch die Kinderfreibeträge mit bis zu 260 Euro im Monat entlastet, während das Kindergeld für das erste Kind nur 184 Euro beträgt. Eine Kindergrundsicherung würde die Entwicklungschancen der Kinder maßgeblich verbessern und die Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen.
Wohlbefinden der Kinder muss Maßstab sein
Als wichtigen Schritt für eine kindergerechte Gesellschaft begrüßt UNICEF das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen für Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind.
„Das Urteil weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut“, sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland. „Der Armutsdruck ist vor allem für Kinder von Alleinerziehenden dramatisch. Sie brauchen bedarfsgerechte Unterstützung. Höhere Regelsätze allein reichen jedoch nicht aus. Es geht nicht nur darum, wie oft ein Kind neue Schuhe hat, sondern welchen Platz und welche Chancen ein Kind in der Gesellschaft hat. Die Politik muss jetzt endlich eine umfassende Strategie entwickeln, um zu vermeiden, dass Kinder oftmals schon sehr früh abgehängt und aus unserer Gesellschaft dauerhaft ausgegrenzt werden.“
In dem im Januar veröffentlichten Bericht „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010“ hatte UNICEF den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der Situation allein erziehender Mütter und ihrer Kinder aufgezeigt. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.
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